Juristisches Lexikon

Mietspiegel

... sind ein Abbild der in einer bestimmten Gemeinde für Wohnraum gezahlte Quadratmeterpreise. Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen, sofern ein Bedürfnis besteht und der hiermit verbundene Aufwand vertretbar ist. Vgl. § 2 Abs. 5 Gesetz zur Regelung der Miethöhe.
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