Juristisches Lexikon

Mietkaution

... ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, mit der Ansprüche des Vermieters abgedeckt werden sollen. Sie muss im Mietvertrag vereinbart werden und darf bei Wohnraummietverhältnissen drei Monatsmieten nicht übersteigen. Die Kaution ist vom Vermieter auf ein gesondertes Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu legen und zu verzinsen.
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