Juristisches Lexikon

Meinungsfreiheit

... ist das in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes gewährleistete Grundrecht, die eigene Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Sie steht Deutschen und Ausländern und inländischen juristischen Personen zu. Das Grundrecht findet seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze.
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