Juristisches Lexikon

Mehrwertsteuer

... ist die in Deutschland angewandte Form der Umsatzsteuer, die sich auf den Nettoumsatz bezieht. Besteuert wird die entgeltliche Abgabe von Gütern und Dienstleistungen auf allen Wirtschaftsstufen sowie Entnahmen der Unternehmer für private Zwecke. Steuerschuldner sind die Unternehmen, die den Umsatz ausführen. Der Steuersatz beträgt 15 %, für bestimmte Güter (z.B. Lebensmittel) gilt ein ermässigter Steuersatz von 7 %.
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