Juristisches Lexikon

Massekosten

... sind die gerichtlichen Kosten für das gemeinschaftliche Verfahren, die Ausgaben für die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse und die dem Gemeinschuldner und dessen Familie bewilligte Unterstützung. Die Massekosten werden aus der Konkursmasse vorweg erfüllt. Vgl. §§ 57, 58 Konkursordnung.
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