Juristisches Lexikon

Marktbeherrschende Unternehmen

... ist ein Unternehmen, das als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerber ausgesetzt ist oder eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat. Sie unterliegen einer Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde. Vgl. §§ 22 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
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