Juristisches Lexikon

Markenschutz

... entsteht insbesondere durch Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register, durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat. Vgl. § 4 Markengesetz.
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