Juristisches Lexikon

Mahnverfahren (Gerichtliches)

... ist ein besonderes Prozessverfahren, in dem dem Gläubiger für seine voraussichtlich unbestrittene Forderung auf einfachere und billigere Weise als im Wege des Klageverfahrens ein vollstreckbarer Titel verschafft werden soll. Das Mahnverfahren ist aber nur für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme zulässig. Unbeachtlich für die Zulässigkeit ist die Höhe der Forderung. Vgl. §§ 688 bis 703d Zivilprozessordnung.
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