Juristisches Lexikon

Maßregeln der Besserung und Sicherung

... kann das Gericht in besonderen Fällen im Urteil neben der eigentlichen Strafe aussprechen. Dies dient der Vorbeugung des Täters oder der Sicherung der Gemeinschaft. Massregeln der Besserung und Sicherung sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Kran kenhaus, die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt, die Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung, die Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis, das Berufsverbot. Vgl. §§ 61 ff. Strafgesetzbuch.
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