Juristisches Lexikon

Maßnahmegesetz

... ist ein Gesetz, das auf eine ganz bestimmte Situation hin erlassen worden ist. Sie verfolgen entweder einen aktuellen konkreten Zweck oder ergehen aus einem bestimmten Anlass. Maßnahmegesetze dürfen keinen grundrechtseinschränkenden Charakter haben und müssen den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.
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