Juristisches Lexikon

Münzwesen

... ist der Inbegriff aller Regelungen, die die Ausgabe und den Umlauf von Münzen betreffen. In der Bundesrepublik liegt das Recht zur Prägung von Scheidemünzen, die den Zahlungsverkehr erleichtern sollen, bei der Bundesregierung. Dagegen ist allein die Deutsche Bundesbank befugt, die Münzen in Umlauf zu bringen.
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