Juristisches Lexikon

Lohnsteuerjahresausgleich

... kann vom steuerpflichtigen Arbeitnehmer verlangt werden, wenn die einbehaltene Lohnsteuer höher ist als die Steuer nach der Jahreslohnsteuertabelle. Der Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich ist beim Finanzamt bis zum Ende des 2.Folgejahres zu stellen. Vgl. § 42 Einkommensteuergesetz.
<<   LohnsteuerLokaltermin   >>