Liquidationsvergleich
... ist ein im Vergleichsverfahren möglicher Vergleich, in dem der Schuldner den Gläubigern sein Vermögen ganz oder teilweise zur Verwertung mit der Abrede überlässt, dass der nicht durch die Verwertung gedeckte Teil der Forderungen erlassen sein soll. Vgl. § 7 Vergleichsordnung.