Juristisches Lexikon

Linienverkehr

... ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Der Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen bedarf der Genehmigung. Vgl. §§ 42 ff. Personenbeförderungsgesetz.
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