Juristisches Lexikon

Legalitätsprinzip

... bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden (z.B. die Staatsanwaltschaft und die Polizei) bei dem Verdacht einer Straftat verpflichtet sind, von Amts wegen einzuschreiten. Die genannten Stellen sind also zur Strafverfolgung verpflichtet. Nur bei Bagatellstraftaten darf die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren z.B. wegen geringer Schuld einstellen.
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