Juristisches Lexikon

Legalenteignung

... ist eine Enteignung, die unmittelbar durch ein Gesetz erfolgt. Wegen der damit verbundenen Verkürzung des Rechtsschutzes ist eine Enteignung durch Gesetz oder Verordnung aufgrund eines Gesetzes aber nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit eine generelle Maßnahme erfordert und Einzelenteignungen nicht tunlich wären.
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