Juristisches Lexikon

Landtagspräsidium

... ist ein Organ des Landtags mit dem Landtagspräsidenten an der Spitze. Zu den wichtigsten Aufgaben des Organs gehört die Vorbereitung der Landtagssitzungen. Der Landtagspräsident leitet die Verhandlungen des Landtags in den Plenarsitzungen. Er vertritt den Landtag und übt das Hausrecht aus.
<<   LandtagLandwirtschaftliche Alterskasse   >>