Juristisches Lexikon

Landpachtvertrag

... ist ein Pachtvertrag, durch den ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet ist. Für die Landpacht gelten die besonderen Bestimmen der §§ 585 ff. BGB und des Landpachtvekehrsgesetzes.
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