Juristisches Lexikon

Landessozialgericht

... ist eine Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Die Landessozialgerichte werden jeweils für das Gebiet eines Bundeslandes errichtet. Sie entscheiden im zweiten Rechtszug über Berufungen gegen die Urteile und über die Beschwerden gegen andere Entscheidungen der Sozialgerichte.
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