Juristisches Lexikon

Lagerkosten

... sind die dem Lagerhalter zustehenden Beträge, also das vereinbarte oder ortsübliche Lagergeld, die Auslagen für Fracht und Zoll und die sonstigen für das Lagergut gemachten Aufwendungen. Vgl. § 420 Handelsgesetzbuch.
<<   LagerhalterLagerschein   >>