Juristisches Lexikon

Ladungsfrist

... ist der Mindestzeitraum zwischen der Zustellung einer Ladung und dem Termin. Er beträgt im Zivilprozess eine Woche, in Verwaltungs- und Finanzgerichtssachen zwei Wochen, vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof 4 Wochen.
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