Juristisches Lexikon

Lügendetektor

... darf im Strafverfahren nicht verwendet werden, weil er die Willensentschließung beeinträchtigt. Vgl. § 136a Strafgesetzbuch. Selbst wenn der Beschuldigte dem Einsatz zustimmt, scheiden Aussagen eines Lügendetektors als Beweismittel aus.
<<   LuftwaffenamtLustmord   >>