Juristisches Lexikon

Kurzarbeitergeld

... wird Arbeitnehmern von den Arbeitsämtern gewährt, wenn die betriebliche Arbeitszeit innerhalb von vier Wochen seit dem ersten Ausfall für mindestens ein Drittel der im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer zu mehr als 10 v. H. ausfällt. Vgl. §§ 63 bis 73 Arbeitsförderungsgesetz.
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