Juristisches Lexikon

Kreditvertrag

... ist ein Vertrag, durch den ein Kreditgeber einem Verbraucher einen entgeltlichen Kredit in Form eines Darlehens, eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe gewährt oder zu gewähren verspricht. Für Kreditverträge gelten die besonderen Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes.
<<   KreditsicherungKreditzins   >>