Juristisches Lexikon

Kreditgefährdung

... begeht, wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, einen anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen. Sie führt zur Schadensersatzpflicht nach § 824 BGB.
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