Juristisches Lexikon

Kreditbetrug

... begeht, wer im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung eines Kredits über wirtschaftliche Verhältnisse unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt oder schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Vgl. § 265b Strafgesetzbuch.
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