Juristisches Lexikon

Krankenkassen

... sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind gegliedert in Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die See-Krankenkassen, Ersatzkassen und die Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Krankenversicherung. Vgl. §§ 143 ff. Sozialgesetzbuch 5. Buch.
<<   KrankenhauszusatzversicherungKrankenschein   >>