Juristisches Lexikon

Kostenschuldner

... ist derjenige, welcher gegenüber dem Staat die Gerichtskosten zu tragen hat. In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit ist Kostenschuldner derjenige, der das Verfahren der Instanz beantragt hat. Vg l. §§ 49 ff. Gerichtskostengesetz.
<<   KostenschuldKostenteilung   >>