Juristisches Lexikon

Kostenmiete

... ist das Entgelt, das zur Deckung der laufenden Aufwendungen für den Durchschnitt der jeweiligen Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Sie umfasst als zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen die Einzelmiete sowie Umlagen, Zuschläge und Vermietungen. Vgl. die Neubaumietenverordnung vom 14.12.1970.
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