Juristisches Lexikon

Konkurrierende Gesetzgebung

... ist eine Form der Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenz zwischen dem Bund und den Ländern. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung steht den Ländern die Gesetzgebung zu, solange und soweit der Bund nicht von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch macht. Die Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung sind hauptsächlich in Art. 74, 74a und 105 Abs. 2 des Grundgesetzes geregelt.
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