Juristisches Lexikon

Konditionenkartell

... ist ein Kartell, welches die einheitliche Anwendung allgemeiner Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen einschließlich der Skonti zum Gegenstand hat, nicht dagegen Preise und Preisbestandteile. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Anmeldung bei der Kartellbehörde notwendig. Vgl. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
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