Juristisches Lexikon

Kommunaler Spitzenverband

... ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kommunen zur Vertretung der gemeinschaftlichen Interessen der beteiligten Körperschaften. Zu den kommunalen Spitzenverbänden zählen der Deutsche Städtetag, der deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.
<<   Kommunale AufgabenKommunalkredit   >>