Juristisches Lexikon

Knappschaftsversicherung

... umfasst ausschließlich die im Bergbau beschäftigten Arbeiter und Angestellten mit Rücksicht auf die im Bergbau herrschenden besonderen Arbeitsbedingungen und Gefahren. Gesetzlich geregelt ist sie jetzt im Sozialgesetzbuch 6. Buch.
<<   Knappschaft (Bundesknappschaft)Know-How-Vertrag   >>