Juristisches Lexikon

Klagebefugnis

... ist die Kompetenz, überhaupt eine Klage erheben zu dürfen. Liegt sie nicht vor, ist die Klage unzulässig. So ist z.B. im Verwaltungsprozess eine Anfechtungsklage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.
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