Juristisches Lexikon

Kirchenrecht

... ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die inneren Verhältnisse der Kirche und das Verhältnis des Staates zur Religion und den Religionsgemeinschaften regelt. Nach dem Grundgesetz (Art. 110 ff.) ist den Kirchen das Recht eingeräumt, das innere Kirchenrecht selbst zu setzen.
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