Juristisches Lexikon

Kilometerpauschale

... ist eine Entgeltmachung für den Fahrtweg von zu Hause bis zur Arbeitsstelle. Man kann eine Pauschale von 30ct (PKW), 13ct(Motorrad/Motorroller), 8ct (Moped/Mofa, 5ct (Fahrrad) als Werbungskosten veranschlagen. Jedoch ist bei der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels auch die Ansetzung des gesamten Betrags möglich. Vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz.
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