Juristisches Lexikon

Kaufvertrag

... ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen, während sich der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Es gelten die Regelungen der §§ 433 ff. BGB.
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