Juristisches Lexikon

Kauf unter Eigentumsvorbehalt

... erfolgt in der Regel, wenn der Verkäufer die Ware sofort liefert, der Käufer aber erst später zahlt. Die Übereignung der Ware erfolgt dann regelmässig erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. der letzten Kaufpreisrate.
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