Juristisches Lexikon

Kammer für Handelssachen

... ist der beim Landgericht gebildete Spruchkörper für Handelssachen, der anstelle der Zivilkammer entscheidet. Handelssachen sind z.B. die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch gegen einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs aus Geschäften geltend gemacht wird, die für beide Teile Handelsgeschäfte sind. Vgl. §§ 93 ff. Gerichtsverfassungsgesetz.
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