Juristisches Lexikon

Körperverletzung

... ist entweder körperliche Misshandlung oder Gesundheitsgefährdung eines anderen. Körperliche Misshandlung ist ein übles, unangemessenes Behandeln, das entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Beschädigung der Gesundheit liegt vor, wenn ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird. Vgl. §§ 223 bis 233 Strafgesetzbuch.
<<   KörperschaftswaldKorruption (Bes techlichkeit)   >>