Körperschaftsteuer
... ist eine Gemeinschaftssteuer, die dem Bund und den Ländern zusteht und auf der Grundlage des Körperschaftsteuergesetzes erhoben wird. Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind u.a. die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH), die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die nichtrechtsfähigen Vereine und Stiftungen.