Juristisches Lexikon

Körperschaftsteuer

... ist eine Gemeinschaftssteuer, die dem Bund und den Ländern zusteht und auf der Grundlage des Körperschaftsteuergesetzes erhoben wird. Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind u.a. die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH), die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die nichtrechtsfähigen Vereine und Stiftungen.
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