Juristisches Lexikon

Kämmerer

... ist ein Kommunalbeamter, der für die Finanzverwaltung der Gemeinden und Kreise bestellt wird. Ihm obliegt u.a. die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, ferner entscheidet er entscheidet über außer- und überplanmäßige Ausgaben. Die Rechtsstellung des Kämmerers ist in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.
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