Kämmerer
... ist ein Kommunalbeamter, der für die Finanzverwaltung der Gemeinden und Kreise bestellt wird. Ihm obliegt u.a. die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, ferner entscheidet er entscheidet über außer- und überplanmäßige Ausgaben. Die Rechtsstellung des Kämmerers ist in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.