Juristisches Lexikon

Justizministerkonferenz

... ist die im Regelfall zweimal pro Jahr stattfindende Konferenz der Justizminister des Bundes und der Länder, in der Maßnahmen auf dem Gebiet des Rechtswesens (z.B. Strafvollzug, Justiz) diskutiert und koordiniert werden. Die in der Justizministerkonferenz getroffenen Beschlüsse haben allerdings keinen Rechtsetzungscharakter.
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