Juristisches Lexikon

Juristische Person

... ist ein rechtstechnischer Begriff, der eine Organisation beschreibt, der durch die Rechtsordnung eine eigene Rechtsfähigkeit verliehen wurde. Sie nimmt durch ihre Organe am Rechtsleben teil. Ihre Aufgaben, ihre Organisation sowie die Zuständigkeitsverteilung zwischen ihren Organen sind gesetzlich oder satzungsrechtlich geregelt. Es wird zwischen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts unterschieden. Juristische Personen des Privatrechts sind u.a. die Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Genossenschaften. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise der Bund, die Länder und die Gemeinden, Industrie- und Handelskammern und die Deutsche Bundesbank.
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