Juristisches Lexikon

Junktim-Klausel

... wird die in Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes enthaltene verfassungsrechtliche Bestimmung bezeichnet, nach der ein Gesetz rechtswirksam eine Enteignung nur anordnen oder zulassen kann, wenn gleichzeitig Art und Ausmass der Entschädigung geregelt werden.
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