Juristisches Lexikon

Jugendschutz

... erfolgt einmal durch das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit vom 25.2.1985. Geregelt ist dort u.a. der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen an jugendgefährdenden Orten, der Aufenthalt in Gaststätten, der Verzehr und die Abgabe alkoholischer Getränke, die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen oder öffentlichen Filmveranstaltungen. Zum anderen erfolgt der Jugendschutz durch das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 12.7.1985. Danach werden Schriften, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, in eine Liste aufgenommen. Sie dürfen nach Aufnahme in die Liste nicht Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden; auch die Werbung dafür ist beschränkt.
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