Juristisches Lexikon

Jahreswirtschaftsbericht

... ist der Bericht, den die Bundesregierung im Januar eines jeden Jahres dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorzulegen hat. Er enthält die Stellungnahme zu dem Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, eine Darlegung der für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele und eine Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Vgl. § 2 Stabilitätsgesetz.
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