Juristisches Lexikon

Jahresrechnung

... ist die Zusammenfassung der zahlenmäßigen Ergebnisse der gemeindlichen Haushaltsführung innerhalb eines Haushaltsjahres. Insoweit legt die Jahresrechnung Rechenschaft über die Ausführung des Haushaltsplans ab. Für die Erstellung der Jahresrechnung ist der Bürgermeister bzw. der Kämmerer zuständig.
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