Juristisches Lexikon

Investmentfond

... ist das gegen Ausgabe von Anteilscheinen bei der Kapitalanlagegesellschaft eingelegte Geld, das ein Sondervermögen bildet. Er darf nur nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für Wertpapier-Sondervermögen und für Grundstückssondervermögen angelegt werden. Einzelheiten enthält das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften vom 16.4.1957.
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