Juristisches Lexikon

Investitionsförderung

... ist eine wirtschaftspolitische Maßnahme zur Anregung der Investitionsneigung und zur Unterstützung der Investitionsmöglichkeiten der privaten und/oder öffentlichen Unternehmen. Sie erfolgt durch den Bund oder die Länder, in geringerem Umfang auch durch die Gemeinden. Maßnahmen der Investitionsförderung sind Finanzhilfen (z.B. Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften) und Steuervergünstigungen (erleichterte Abschreibung).
<<   InvestitionInvestitionszulage   >>